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Recht der approbierten Heilberufe

Für rechtliche Fragen rund um die approbierten Heilberufe stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen und ethischen Fragestellungen in Psychotherapie und Supervision.

Wir beraten und vertreten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte, Angehörige weiterer Heilberufe, Praxen, Ausbildungsinstitute sowie Personen in psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung. Unsere Beratung umfasst insbesondere berufsrechtliche Fragestellungen, die Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis sowie arbeits- und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten.

Besondere Schwerpunkte:

  • Ausübung der Heilkunde
  • Dokumentationspflichten
  • Schweigepflicht und Offenbarungsbefugnisse
  • Datenschutz und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Einsichtnahme in die Patientenakte
  • Rechte und Pflichten aus dem Patientenrechtegesetz
Hellwinkel Rechtsanwaltskanzlei
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in der Metropolregion Rhein-Neckar

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